Am Rande sollte noch erwähnt werden, dass versuchtierkundlichen Kurse nur als initiales Training oder initiale Ausbildung zu verstehen sind, die es ermöglichen nötiges Basiswissen zu erzielen.
Dies ist jedoch nur der erste Schritt in einem komplexen Lernprozess. Dieser initiale Teil eines ganzen Lernprogramms, beinhaltet spezifische definierte Lernziele, die Basiswissen und Fähigkeiten gemäß der zukünftig auszuübenden Funktionen vermitteln (Kompetenzerwerb).
Nach erfolgreicher Beendigung des initialen Trainings sollte zuerst die Arbeit am Tier unter Aufsicht erfolgen. Dieser Schritt wird als zweite Stufe des Lernprogramms verstanden und vermittelt tiefere Sachkunde. Somit hat der Wissenschaftler in vivo-Kompetenz erworben und arbeitet gemäß dem 3R-Prinzip. Diese Sachkunde kann dann in einem Programm des CPD (Continuous Professional Development) weiter entwickelt werden.
Es ist hierbei noch hervorzuheben dass die EU Experten Gruppe (EU Expert Working group) empfiehlt, dass Experimentatoren, die Tierversuche durchführen (Tätigkeiten die Schmerzen, Leiden, Schäden beinhalten) das relevante Training beendet haben müssen, bevor sie unter Aufsicht arbeiten dürfen. In allen anderen Fällen (Tätigkeiten die keine Schmerzen, Leiden, Schäden beinhalten) kann der Experimentator bereits unter Aufsicht arbeiten, bevor alle relevanten Lernmodule erfolgreich abgeschlossen wurden.