§10 Datenweitergabe an zuständige Behörden

Mit der Anmeldung zu einem Kurs erklärt sich der Teilnehmer dazu bereit personenbezogene Daten an die im Folgenden genannten Dritte weitergeben zu dürfen:  

 

1. zuständige Veterinärbehörde, die das Trainingsvorhaben genehmigt 

und personenbezogene Datenübermittlung (wie Namen, Berufsbezeichnung, entsendende Einrichtung..) als Auflage der Genehmigung macht.

 

2. zuständige Gentechnikbehörde, die eine den Kursen vorgeschaltete Gentechnik-Schulung (mit einhergehender Dokumentation der Namen der Teilnehmer) als Auflage macht, um mit GVO in den Trainingskursen arbeiten zu dürfen.

 

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© Dr. Lotte P. Hofmann