§9 Salvatorische Klausel

Unwirksame oder unvollständige Bestimmungen dieser AGB werden durch die Vertragsparteien durch angemessene Regelungen ersetzt oder ergänzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelungen weitestgehend entsprechen.

 

Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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© Dr. Lotte P. Hofmann