Mit der Anmeldung zu einem Kurs erklärt sich der Teilnehmer dazu bereit personenbezogene Daten an die im Folgenden genannten Dritte weitergeben zu dürfen:
1. zuständige Veterinärbehörde, die das Trainingsvorhaben genehmigt
und personenbezogene Datenübermittlung (wie Namen, Berufsbezeichnung, entsendende Einrichtung..) als Auflage der Genehmigung macht.
2. zuständige Gentechnikbehörde, die eine den Kursen vorgeschaltete Gentechnik-Schulung (mit einhergehender Dokumentation der Namen der Teilnehmer) als Auflage macht, um mit GVO in den Trainingskursen arbeiten zu dürfen.